Ja, Ihre Spenden dürfen Sie als gemeinnützige Zuwendungen bei der direkten Bundessteuer (bis 20% des Reineinkommens) und bei der kantonalen Steuer (Umfang je nach kantonaler Regelung) vom Einkommen abziehen, da die Limmat Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist.
|