Um eine Zustiftung gründen zu können müssen die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt sein. Es gibt zur Gründung kein festgelegtes Minimum an Mitteln, aber diese müssen im Verhältnis zum Zweck und zu den beabsichtigten Projekten stehen. Dazu benötigt man in der Regel ein paar Tage, um die Vorbereitung der Statuten, die Beglaubigung der Unterschriften, die Anmeldung bei den Behörden vorzunehmen und alle Rechte der Limmat Stiftung auf die Zustiftung zu übertragen. Die Zustiftung ist als Teil der gemeinnützigen Limmat Stiftung steuerbefreit. Die Aufsichtsbehörde (EDI Bern) wird über die Errichtung und die Projekte der Zustiftungen orientiert. Es ist auch möglich nur projektgebundene Spenden zu tätigen, falls man ein bereits vorhandenes Projekt unterstützen möchte.
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