Häufig gestellte Fragen

1. Was macht die Limmat Stiftung? Was ist das Spezielle an ihr?
2. Worin besteht die Vision der Limmat Stiftung?
3. Woher kommen die Mittel der Limmat Stiftung?
4. Wie gross ist die Limmat Stiftung?
5. Warum setzt die Limmat Stiftung ihr Stiftungskapital nicht direkt für die Notleidenden ein?
6. Wie ist die Limmat Stiftung organisiert?
7. Was hat die Limmat Stiftung mit dem Opus Dei zu tun?
8. Was hat die Limmat Stiftung mit der katholischen Kirche zu tun?
9. Warum sind die Begünstigten der Projekte mehrheitlich Frauen?
10. Nach welchen Kriterien beurteilt die Limmat Stiftung die Projekte?
11. Unterstützt die Limmat Stiftung Projekte, in denen die Abtreibung als Mittel der Geburtenkontrolle eingesetzt wird?
12. Warum steht die Limmat Stiftung zu den Werten von Ehe und Familie?
13. Was für Bedingungen muss man erfüllen, um eine Zustiftung gründen zu können? Wie viel Geld benötigt man dafür?

Um eine Zustiftung gründen zu können müssen die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt sein. Es gibt zur Gründung kein festgelegtes Minimum an Mitteln, aber diese müssen im Verhältnis zum Zweck und zu den beabsichtigten Projekten stehen. Dazu benötigt man in der Regel ein paar Tage, um die Vorbereitung der Statuten, die Beglaubigung der Unterschriften, die Anmeldung bei den Behörden vorzunehmen und alle Rechte der Limmat Stiftung auf die Zustiftung zu übertragen. Die Zustiftung ist als Teil der gemeinnützigen Limmat Stiftung steuerbefreit. Die Aufsichtsbehörde (EDI Bern) wird über die Errichtung und die Projekte der Zustiftungen orientiert. Es ist auch möglich nur projektgebundene Spenden zu tätigen, falls man ein bereits vorhandenes Projekt unterstützen möchte.

14. Wie kann ich die Projekte der Stiftung unterstützen?
15. Dürfen Spenden an die Limmat Stiftung bei der Steuer abgesetzt werden?